Geprüfte Gruppenzahlen
Acht feste Prüfungen je Gesellschaft, Freigabe im Vier-Augen-Prinzip. Jede Zahl lässt sich bis zum Konto der Gesellschaft zurückverfolgen.
- Vollständigkeit, Kontenzuordnung, Abstimmung mit der BWA
- konzerninterne Verrechnungen beidseitig gleich
- Prüfprotokoll zu jedem Bericht

